Eine Hygiene-Erstinspektion ist mindestens durchzuführen:
- An neu errichteten RLT Anlagen nach Fertigstellung, aber unmittelbar vor der Inbetriebnahme,
- nach wesentlichen Änderungen an der RLT Anlage, möglichst vor der weiteren Nutzung,
- an allen RLT Anlagen im Bestand, an denen bisher noch keine Erstinspektion durchgeführt wurde.
Wir bieten diesen Service an. Informieren sie sich!