Energetische Inspektion

Ihre Klimaanlage ist vor 10 oder mehr Jahren in Betrieb gegangen?

Gemäß dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist eine regelmäßige energetische Inspektion von Klimaanlagen sowie kombinierte Klima-und Lüftungsanlagen mit einer Nennleistung für den Kältebedarf von mehr als 12 KW vom Gesetzgeber zwingend vorgeschrieben.

HANSA bietet die Durchführung einer energetischen Inspektion nach § 74 Abs. 1 GEG als Dienstleistung an.

Ziel dieser energetischen Inspektion ist die Erreichung eines Optimums an Umweltverträglichkeit und Wirtschaftlichkeit. Der Inspektionsbericht gibt Empfehlungen für energetische Verbesserungen, falls diese möglich sind.

Die von uns durchgeführte energetische Inspektion enthält natürlich die Gültigkeit als Nachweis mit einer Registriernummer des Deutschen Instituts für Bautechnologie (DIBt).