Hygieneinspektion
Nicht erst seit der Corona Pandemie gilt: Raumlufttechnische Anlagen und Geräte haben die Aufgabe, eine den Hygieneanforderungen nach VDI 6022 entsprechende Zuluft-Qualität zu schaffen und so ihren Beitrag für eine gesundheitlich zuträgliche Raumluft zu leisten.
Gefährliche Keime, Bakterien und Schimmelpilze können sich u.a. durch unzureichende Reinigung und Desinfektion, falsche Bauteile an der Anlage oder eine falsche Betriebsweise vermehren und damit verbunden ein ernstzunehmendes Gesundheitsrisiko darstellen.
Die Richtlinienreihe der VDI 6022 gilt für alle Aufenthaltsräume in Gebäuden, in denen sich Personen mehr als 30 Tage pro Jahr oder regelmäßig länger als 2 Stunden je Tag aufhalten.
Geprüft werden RLT Anlagen und deren zentrale und dezentrale Komponenten, die die Zuluft-Qualität beeinflussen. Reine Abluftanlagen fallen normalerweise nicht unter die Prüfpflicht, solange sie durch ihren Aufbau die Zuluft-Qualität nicht beeinflussen.
Die Intervalle für die VDI 6022 Hygiene-Erstinspektion und Wiederholungsprüfungen sind bei RLT Anlagen ohne Befeuchtung alle 3 Jahre, bei Anlagen mit Befeuchtung alle 2 Jahre.
Für den hygienegerechten Betrieb und die Instandhaltung ist gemäß ArbStättV (Arbeitsstättenverordnung) und der Betriebssicherheitsverordnung der Betreiber verantwortlich.
Seit der Aktualisierung 2018 fallen auch dezentrale Luftbehandlungsgeräte wie z.B. Umluftkühler oder Split-Klima-Innengeräte (Wandverdampfer, Deckenkassetten usw.) unter die Prüfpflicht.
Eine Hygiene-Erstinspektion ist mindestens durchzuführen:
- An neu errichteten RLT Anlagen nach Fertigstellung, aber unmittelbar vor der Inbetriebnahme,
- nach wesentlichen Änderungen an der RLT Anlage, möglichst vor der weiteren Nutzung,
- an allen RLT Anlagen im Bestand, an denen bisher noch keine Erstinspektion durchgeführt wurde.