Die Kälteanlagen Dichtheitsprüfung ist kein „Nice-to-have“, sondern eine klar geregelte gesetzliche Pflicht. Sie stellt sicher, dass Kältemittel nicht unkontrolliert entweichen, schützt Umwelt und Klima und sorgt gleichzeitig für eine zuverlässige und energieeffiziente Anlagentechnik.
Für Betreiber von Kälteanlagen in Industrie, Gewerbe, Rechenzentren, Krankenhäusern oder Bäderbetrieben gehört die regelmäßige Dichtheitsprüfung zu den zentralen Betreiberpflichten – und ist ein wichtiger Baustein im technischen Sicherheits- und Energiemanagement.
Was ist eine Dichtheitsprüfung bei Kälteanlagen?
Unter einer Kälteanlagen Dichtheitsprüfung versteht man die wiederkehrende Kontrolle aller kältemittelführenden Komponenten einer Anlage auf Undichtigkeiten. Ziel ist es, Leckagen frühzeitig zu erkennen, Kältemittelverluste zu vermeiden und damit:
- Emissionen fluorierter Treibhausgase zu reduzieren
- die Betriebssicherheit der Anlage zu gewährleisten
- Ausfälle und Folgeschäden zu vermeiden
- die Energieeffizienz der Kälteanlage zu sichern
Die Anforderungen ergeben sich vor allem aus der EU-Verordnung Nr. 517/2014 (F-Gase-Verordnung) sowie nationalen Regelwerken.
Kälteanlagen Dichtheitsprüfung: gesetzliche Grundlagen & Prüffristen
Die Anforderungen an die Kälteanlagen Dichtheitsprüfung ergeben sich vor allem aus der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 über fluorierte Treibhausgase (F-Gase-Verordnung) sowie aus nationalen Regelwerken wie der Chemikalien-Klimaschutzverordnung und der Betriebssicherheitsverordnung. Die Häufigkeit der Dichtheitsprüfungen hängt vom CO₂-Äquivalent der eingesetzten Kältemittel und der Füllmenge der Anlage ab. Typisch sind:
- Mindestens 1× jährlich bei Anlagen mit geringerer Füllmenge
- Alle 6 Monate bei größeren Kälteanlagen mit höherem CO₂-Äquivalent
- Alle 3 Monate bei sehr großen Anlagen mit hoher Kältemittelmenge
- Verlängerte Prüfintervalle, wenn ein fest installiertes Leckage-Detektionssystem vorhanden ist
Wichtig: Betreiber sind verantwortlich, die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten und die Prüfungen zu dokumentieren.
Wer darf die Dichtheitsprüfung an Kälteanlagen durchführen?
Dichtheitsprüfungen dürfen nur von zertifizierten Fachbetrieben und speziell geschultem Personal durchgeführt werden. Dazu gehören z. B.:
- Mechatroniker:innen für Kältetechnik
- Fachfirmen mit F-Gase-Zertifizierung
- Servicetechniker mit Nachweis über Schulungen und Sachkunde
Bei HANSA Klimasysteme übernehmen qualifizierte Service-Teams diese Prüfungen im Rahmen von Wartungsverträgen oder Einzelaufträgen – inklusive Dokumentation und Beratung zu Effizienzmaßnahmen.
Warum ist die Kälteanlagen Dichtheitsprüfung so wichtig?
Eine regelmäßige Dichtheitsprüfung bietet mehrere Vorteile:
Umweltschutz
– Verhindert das Entweichen klimaschädlicher Kältemittel
– Reduziert den CO₂-Fußabdruck der Anlage
Rechtssicherheit
– Einhaltung gesetzlicher Vorgaben (F-Gase-Verordnung, Betreiberpflichten)
– Vermeidung von Bußgeldern und Betriebsauflagen
Betriebssicherheit
– Früherkennung von Leckagen und Materialschäden
– Schutz vor kostspieligen Anlagenausfällen
Energieeffizienz
– Eine dichte Anlage arbeitet effizienter
– Stabile Kälteleistung bei geringeren Stromkosten
Damit ist die Dichtheitsprüfung ein entscheidender Baustein für einen nachhaltigen und sicheren Betrieb von Kälteanlagen. Technische Hintergründe zur Auslegung und Integration der Kältetechnik in RLT-Geräten finden Sie auf unserer Technikseite „Kältetechnik“.
Was wird bei einer Dichtheitsprüfung kontrolliert?
Im Rahmen einer Dichtheitsprüfung werden u. a. überprüft:
- Rohrleitungen, Verbindungen und Armaturen
- Verdichter, Verflüssiger, Verdampfer
- Sicherheits- und Absperreinrichtungen
- Sichtkontrolle auf Ölspuren und Korrosion
- Funktion und Anzeigen von Leckagemelde- oder Überwachungssystemen
Je nach Anlagentyp kommen verschiedene Verfahren zum Einsatz – von elektronischen Lecksuchgeräten über Druckprüfungen bis hin zu Dichtheitsnachweisen bei Inbetriebnahme und Wiederinbetriebnahme.
Dokumentation der Dichtheitsprüfung
Nach jeder Dichtheitsprüfung muss ein Prüfprotokoll erstellt werden. Dieses enthält unter anderem:
- Datum, Ort und Art der Prüfung
- Identifikation der Kälteanlage
- eingesetzte Kältemittel und Mengen
- festgestellte Leckagen oder Auffälligkeiten
- durchgeführte Reparaturen bzw. Maßnahmen
- Name und Qualifikation der ausführenden Person / Firma
Die Dokumentation ist mindestens 5 Jahre aufzubewahren und kann bei behördlichen Kontrollen verlangt werden.


Interesse geweckt?
Haben Sie Fragen oder Interesse an unserem Produkt oder Service? Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung und beantworten Ihre Anliegen.


HANSA Klimasysteme
Als Experten für Klimasysteme bieten wir innovative Lösungen. Entdecken Sie jetzt unsere Produkte und lassen Sie sich von unserem Know-how überzeugen!
Für welche Betreiber ist die Kälteanlagen Dichtheitsprüfung relevant?
Dichtheitsprüfungen betreffen u. a. Betreiber von:
- Industrie- und Prozesskälteanlagen
- Rechenzentren und IT-Kühlung
- Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen
- Lebensmittel- und Pharmaindustrie
- Schwimm- und Freizeitbädern
- Sport- und Veranstaltungsstätten
- Büro- und Verwaltungsgebäuden
Überall dort, wo Kälteanlagen mit fluorierten Kältemitteln betrieben werden, besteht in der Regel eine Dichtheitsprüfungspflicht. Gerade in Regionen wie Niedersachsen, Oldenburg, Cloppenburg und dem Saterland in Nordwestdeutschland unterstützt HANSA Klimasysteme Betreiber bei Planung, Durchführung und Dokumentation der gesetzlich vorgeschriebenen Kälteanlagen Dichtheitsprüfung.
HANSA Service: Dichtheitsprüfung, Wartung & Retrofit
HANSA Klimasysteme bietet ein umfassendes Service- und Wartungsangebot rund um Kälteanlagen:
- Regelmäßige Dichtheitsprüfungen gemäß gesetzlichen Vorgaben
- Wartung und Instandhaltung bestehender Kälteanlagen
- Unterstützung bei der Umstellung auf klimafreundlichere Kältemittel
- Integration moderner Regelungstechnik zur Effizienzsteigerung
- Dokumentation und Unterstützung bei Audits und Behördenanfragen
So werden Betriebssicherheit, Effizienz und Rechtssicherheit gleichermaßen unterstützt.
Fazit: Dichtheitsprüfung als Pflicht und Chance
Die Kälteanlagen Dichtheitsprüfung ist mehr als eine lästige Pflicht – sie ist ein wichtiger Hebel, um:
- Umwelt und Klima zu schützen
- Energie- und Betriebskosten zu senken
- Ausfallrisiken zu minimieren
- und die Lebensdauer der Anlage zu verlängern.
Mit einem strukturierten Prüf- und Wartungskonzept sind Betreiber rechtlich auf der sicheren Seite und profitieren von einem stabilen, effizienten Anlagenbetrieb.
Sie möchten prüfen, ob Ihre Anlage alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt oder benötigen Unterstützung bei der nächsten Dichtheitsprüfung Ihrer Kälteanlage? Unser Serviceteam berät Sie gerne.
FAQ-Bereich für die Dichtheitsprüfung
Eine Dichtheitsprüfung ist die regelmäßige Kontrolle aller kältemittelführenden Teile einer Kälteanlage auf Undichtigkeiten. Ziel ist es, Leckagen frühzeitig zu erkennen, Kältemittelverluste zu vermeiden und Umwelt, Betriebssicherheit und Energieeffizienz zu schützen.
Die Prüffristen hängen vom CO₂-Äquivalent und der Füllmenge des eingesetzten Kältemittels ab. Kleinere Anlagen werden meist mindestens einmal jährlich geprüft, große Anlagen halbjährlich oder vierteljährlich. Anlagen mit Leckage-Detektionssystem können verlängerte Prüfintervalle nutzen – Grundlage ist u. a. die EU-F-Gase-Verordnung.
Nur zertifizierte Fachbetriebe und geschulte Servicetechniker mit entsprechender Sachkunde dürfen die Prüfungen durchführen. Dazu gehören z. B. Mechatroniker:innen für Kältetechnik und Fachfirmen mit F-Gase-Zertifizierung.
Werden gesetzlich vorgeschriebene Dichtheitsprüfungen unterlassen, drohen Bußgelder, Auflagen durch Behörden und ein erhöhtes Risiko für Kältemittelverluste, Anlagenausfälle und Folgeschäden. Außerdem kann sich der Energieverbrauch deutlich erhöhen.
Sie erhöht die Betriebssicherheit, schützt vor Kältemittelverlusten, verbessert die Energieeffizienz und reduziert CO₂-Emissionen. Gleichzeitig unterstützt sie Betreiber dabei, ihre gesetzlichen Pflichten zu erfüllen und langfristig Kosten zu sparen.
Typische Beispiele sind Industrie- und Fertigungsbetriebe, Rechenzentren, Krankenhäuser, Lebensmittel- und Pharmaindustrie, Bäder, Sportstätten sowie Büro- und Verwaltungsgebäude – überall dort, wo Kälteanlagen mit fluorierten Kältemitteln eingesetzt werden.
