Warum jetzt handeln? – Die Zeit läuft

„Ab 2025 wird’s ernst: Wer jetzt noch mit R134a plant, könnte in die Kostenfalle tappen.“

Die neue F-Gas-Verordnung ist da – und sie stellt Betreiber, Planer und Entscheider vor akuten Handlungsdruck. Das Kältemittel R134a, seit Jahrzehnten im Einsatz, wird ab Januar 2025 für Neuanlagen verboten. Zeit, sich vorzubereiten – technisch, rechtlich und strategisch.

Was ist R134a – und warum wird es verboten?

R134a (Tetrafluorethan) gehört zur Gruppe der teilfluorierten Kohlenwasserstoffe (HFKW). Es weist einen Global Warming Potential (GWP) von 1430 auf – damit zählt es zu den stark klimaschädlichen Stoffen. Die neue EU-F-Gas-Verordnung setzt hier an und will die Emissionen schrittweise auf Netto-Null reduzieren.

Die neue F-Gas-Verordnung 2025 – was ändert sich?

Ab dem 1. Januar 2025 gelten neue Regeln für den Umgang mit fluorierten Kältemitteln:

 

❌ Verbot von R134a in Neuanlagen

📉 Quotenreduzierung für andere HFKW (R410A, R404A, R407C)

📋 Dokumentationspflichten für Bestand

🔁 Nur recyceltes Kältemittel für Wartung alter Anlagen

Was müssen Betreiber jetzt tun?

Bestehende Anlagen mit R134a

- dürfen weiter betrieben werden (Bestandsschutz)

- Wartung nur mit recyceltem Kältemittel

- langfristig: Planung für Umrüstung nötig

 

Neuanlagen ab 2025

- dürfen nicht mehr mit R134a betrieben werden

- müssen auf Low-GWP-Kältemittel ausgelegt sein

Alternativen zu R134a – Diese Optionen gibt es

Hier sind zugelassene Kältemittel mit niedrigem GWP und ihren Eigenschaften:

Kältemittel GWP Status 2025 Besonderheit
R1234yf < 1 erlaubt A2L – leicht entflammbar
R290 (Propan) 3 erlaubt Sehr effizient, A3
R744 (CO₂) 1 erlaubt Natürliches Kältemittel
R513A ~630 eingeschränkt Übergangslösung

HANSA unterstützt bei der Umstellung

HANSA Klimasysteme bietet umfassende Hilfe für Betreiber & Planer:

- Technische Beratung zu Low-GWP-Kältemitteln

- Nachrüstung & Umbau bestehender Systeme

- Neuanlagen mit Propan, R744 oder R1234yf

- Umsetzung nach VDI 6022 und F-Gas-Verordnung

Rechtliche Konsequenzen bei Missachtung der F-Gas-Verordnung

Die neue F-Gas-Verordnung ist verbindlich und EU-weit gültig. Wer sich nicht daran hält, riskiert empfindliche Strafen – insbesondere als Betreiber oder Planer von Neuanlagen.

 

Konsequenzen im Überblick:

- Bußgelder bei Verstoß gegen Dokumentationspflichten (z. B. Leckageprotokolle)

- Betriebsuntersagung bei Verwendung nicht zugelassener Kältemittel

- Haftungsrisiken bei Verstößen gegen gesetzliche Vorgaben im öffentlichen Raum

 

Gerade für Betreiber öffentlicher Einrichtungen – etwa Schulen, Hallenbäder oder Kliniken – sind diese Aspekte haftungsrelevant. Eine frühzeitige Umstellung oder Neuplanung ist daher nicht nur ökologisch sinnvoll, sondern auch rechtlich notwendig.

Warum natürliche Kältemittel die Zukunft sind

Der Trend in der Klimatechnik geht eindeutig in Richtung natürlicher Kältemittel. Propan (R290), CO₂ (R744) oder Ammoniak (R717) bieten nicht nur extrem niedrige GWP-Werte, sondern auch:

 

- hohe Energieeffizienz

- unbegrenzte Verfügbarkeit

- regulatorische Sicherheit (langfristig einsetzbar)

 

Allerdings sind sie in der Planung anspruchsvoller:

- Sicherheitsanforderungen (z. B. Ex-Schutz bei R290)

- Technische Auslegung (z. B. Hochdrucksysteme bei CO₂)

 

HANSA unterstützt hier mit speziell konzipierten Systemen, die auf natürliche Kältemittel ausgelegt sind – inklusive sicherheitstechnischer Bewertung und Auslegung nach VDI 6022 & EN 378.

FAQ zur neuen F-Gas-Verordnung

Ein HFKW-Kältemittel mit GWP 1430, ab 2025 für neue Systeme verboten.

Ja, mit recyceltem Kältemittel – aber langfristig ist eine Umstellung ratsam.

R1234yf, R290 (Propan), CO₂ (R744), R513A – je nach Anwendung.

Je nach Bundesland und Förderprogramm sind Zuschüsse möglich.

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