Fluorierte Treibhausgase, kurz F‑Gase, spielen in der modernen Klima‑ und Kältetechnik seit Jahren eine zentrale Rolle. Gleichzeitig stehen sie zunehmend im Fokus der Klimapolitik, da sie ein extrem hohes Treibhauspotenzial besitzen. Die EU‑F‑Gas‑Verordnung regelt daher den Einsatz dieser Stoffe immer strenger und führt schrittweise zu Verboten bestimmter Kältemittel.
Dieser Artikel erklärt, was F‑Gase sind, warum sie problematisch sind und welche gesetzlichen Vorgaben Betreiber, Planer und Entscheider heute kennen müssen.
Was sind F-Gase?
F‑Gase sind synthetisch hergestellte fluorierte Treibhausgase, die vor allem als Kältemittel in:
- Klimaanlagen
- Kälteanlagen
- Wärmepumpen
- Industrie‑ und Prozesskühlung
eingesetzt werden.
Zu den wichtigsten Gruppen zählen:
- HFKW (teilfluorierte Kohlenwasserstoffe) – z. B. R134a, R404A, R410A
- FKW (perfluorierte Kohlenwasserstoffe)
- SF₆ (Schwefelhexafluorid)
Ihre technischen Vorteile liegen in hoher thermischer Stabilität, guter Effizienz und breitem Einsatzspektrum. Genau diese Eigenschaften machen sie jedoch auch klimapolitisch problematisch.
Klimawirkung von F-Gasen – der GWP-Wert
Die Klimawirkung eines Gases wird über den GWP‑Wert (Global Warming Potential) angegeben. CO₂ dient dabei als Referenz mit einem GWP von 1.
Beispiele:
- R134a: GWP ≈ 1430
- R404A: GWP ≈ 3922
- CO₂ (R744): GWP = 1
Das bedeutet:
1 kg R134a wirkt auf das Klima wie 1.430 kg CO₂.
Bereits kleinste Leckagen können daher erhebliche Umweltschäden verursachen. Genau hier setzt die F‑Gas‑Regulierung an.
Die EU-F-Gas-Verordnung – Ziel und Hintergrund
Die EU‑F‑Gas‑Verordnung verfolgt das Ziel, den Ausstoß fluorierter Treibhausgase drastisch zu reduzieren. Die aktuelle Novellierung (ab 2024/2025) verschärft die Regeln nochmals deutlich.
Zentrale Ziele:
- Reduktion der F‑Gas‑Emissionen um bis zu 95 % bis 2050
- Förderung von Low‑GWP‑ und natürlichen Kältemitteln
- Langfristige Dekarbonisierung der Kälte- und Klimatechnik
Welche Kältemittel sind von Verboten betroffen?
Die Verordnung sieht ein stufenweises Phase‑Out bestimmter F‑Gase vor.
Besonders betroffen:
- R134a – Verbot in Neuanlagen ab 2025
R404A – bereits weitgehend verboten
- R410A – schrittweise Einschränkungen
- R407C – Übergangslösung mit begrenzter Zukunft
Zunehmend eingesetzt:
R290 (Propan)
CO₂ (R744)
R1234yf / R1234ze
Mehr dazu im Artikel
➡️ Verbot von R134a & neue F-Gas-Verordnung
Was bedeutet das für Betreiber und Planer?
Für Betreiber von Bestandsanlagen gilt grundsätzlich Bestandsschutz, jedoch mit Einschränkungen:
- Nachfüllung oft nur noch mit recyceltem Kältemittel
- steigende Kosten und Verfügbarkeitsrisiken
- wachsende Dokumentationspflichten
Für Neuanlagen gilt:
- Planung nur noch mit Low‑GWP‑ oder natürlichen Kältemitteln
- frühzeitige Berücksichtigung von Sicherheits‑ und Normanforderungen
F-Gase vs. natürliche Kältemittel
| Kältemittel | GWP | Status |
| CO₂ (R744) | 1 | uneingeschränkt erlaubt |
| R290 (Propan) | 3 | erlaubt, sicherheitsrelevant |
| Ammoniak (R717) | industriell etabliert | |
| R134a | 1430 | Verbot in Neuanlagen |
Dokumentationspflichten nicht unterschätzen
Die F‑Gas‑Verordnung schreibt umfangreiche Nachweispflichten vor:
- Kältemittelmengen
- Leckagekontrollen
- Wartungsprotokolle
- Entsorgungsnachweise


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